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Wettbewerbsrecht

Der Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil unserer Marktwirtschaft. Er ist das Streben jedes Unternehmens möglichst viele Verträge mit Kunden abzuschließen, um den eigenen Marktanteil zu erhöhen. In diesem Kampf um Marktanteile kommt es vor, dass Strategien verwandt werden, die schädlich für den Wettbewerb sind. Beispiele sind irreführende Werbung oder das aggressive Abwerben von Kunden. Dann ist oft schnelles Handeln gefragt. Mit Hilfe einer Abmahnung und einstweiligen Verfügung können unlautere Wettbewerbsmethoden innerhalb von wenigen Tagen untersagt werden. Andererseits sollten gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung Rechtsmittel eingelegt werden, wenn der Vorwurf unlauteren Wettbewerbshandelns nicht berechtigt ist.

 

 

Kartellrecht

Das Kartellrecht schützt im Gegensatz zum Wettbewerbsrecht nicht die Lauterkeit, sondern die Freiheit des Wettbewerbs. Vereinbarungen, Verträge oder bloß abgestimmtes Verhalten zu dem Zweck, den Wettbewerb zwischen Unternehmen einzuschränken bzw. auszuschalten sind verboten. Folge des Verstoßes ist die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. der Klausel. Um Planungssicherheit für Projekte zu erlangen, ist es dringend erforderlich, Verträge vorab auch auf ihre kartellrechtliche Wirksamkeit überprüfen zu lassen.

 

 

 

 

 

© Thomas 2007