Das Vergaberecht regelt die öffentliche Auftragsvergabe und dient als solches dem Schutz des Wettbewerbs vor Verfälschung und Verzerrung. Das Vergabeverfahren ist zwar explizit geregelt, dennoch kommt es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe. Insbesondere die Anwendung der europäischen Normen bereitet vielen öffentlichen Auftraggebern Schwierigkeiten.
Fragen wie:
führen - wenn sie nicht richtig beantwortet werden - schnell zur Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens mit der Folge, dass der Zuschlag nicht erteilt werden darf und ein neues Verfahren eingeleitet werden muss.
Wenn Sie für die Durchführung und Überprüfung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren Hilfe benötigen, bin ich gern bereit, Ihnen beratend und kreativ zur Seite zu stehen. Darüber hinaus biete ich Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter im Vergaberecht an.