Das Handelsrecht wird auch als das "Sonderprivatrecht der Kaufleute" bezeichnet. Es regelt ergänzend zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rechte und Pflichten von Kaufleuten, Handelsvertretern, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Nicht selten haben die Pflichten des Handelsgesetzbuches bzw. des GmbH-Gesetzes auch eine strafrechtliche Komponente, so sind beispielsweise die nicht ordnungsgemäße Buchführung und die Insolvenzverschleppung Vergehen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft sind.
Die vielfältigen Möglichkeiten die das deutsche und das europäische Gesellschaftsrecht für gesellschaftliche Zusammenschlüsse bereithält machen es oft schwer, die Anforderungen und Konsequenzen der jeweiligen Rechtsformwahl zu überblicken. Aber auch wenn Sie bereits gesellschaftsrechtlich organisiert sind, Probleme mit den Mitgesellschaftern oder dem Geschäftsführer haben oder die Liquidation der Gesellschaft vorbereiten müssen, kann ein anwaltliches Gespräch hilfreich sein.