Kennen Sie Ihre Rechte bei
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. Zögern Sie daher nicht, um Rat zu fragen, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist oder die Kündigung unwirksam?
Beachten Sie bei Kündigungen, die in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen (mind. 10 Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis besteht seit mind. 6 Monaten), die Drei-Wöchige-Ausschlussfrist. Nach ยง 4 KSchG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.